Bei unserer täglichen Arbeit machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten, die schon längere Zeit im Ausland leben, immer noch in Deutschland gemeldet sind. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie reichen vom puren Versäumnis bis zum Irrglauben, man müsse für Bankkonten oder Wohneigentum in Deutschland gemeldet sein. Viele Mandanten stellen sich die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn sie noch in Deutschland gemeldet sind. Tatsächlich sind diese vielfältig und sind der Mehrheit der Betroffenen nicht bewusst. Nachfolgend wollen wir die wohl wichtigsten Auswirkungen beleuchten.

Die Meldepflicht in Deutschland ist den meisten Betroffenen gut bekannt – genau so wichtig ist es jedoch, seinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, wenn man dauerhaft ins Ausland verzieht.

Zunächst handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 54 i.V.m § 17 Abs.2 Nr.2 BMG, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden kann. Des Weiteren hängt die Zuständigkeit bei der Beantragung eines neuen Reisepasses von dem jeweiligen Meldeort ab. Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, ist die an Ihrem Meldeort gelegene Passbehörde in Deutschland für Ihren Reisepassantrag zuständig. Erst nach der Abmeldung des Wohnsitzes ist die Auslandsvertretung zuständig. Zwar ist es im Ausnahmefall möglich, dass die Konsulate und Botschaften einen Reisepassantrag entgegen nehmen, obwohl Sie noch nicht abgemeldet sind, dies ist jedoch mit deutlich höheren Gebühren und Verzögerungen verbunden – und rechtlich falsch.

Zudem ist es besonders wichtig zu wissen, dass gerichtliche Schreiben und behördliche Dokumente an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt werden können und hierdurch gegebenenfalls Fristen zu laufen beginnen, obwohl Sie keine tatsächliche Kenntnis von dem Inhalt erlangen. Die Zustellung gilt bereits als dann bewirkt, wenn die Dokumente an Ihrer Meldeadresse eintreffen. Wenn Sie also keine regelmäßige Nachprüfung Ihrer Post am Meldeort vornehmen, kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Weiterhin löst ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland die rechtliche Vermutung aus, dass Sie sich dort auch regelmäßig aufhalten. Dies kann dazu führen, dass das Finanzamt an ihrem Meldeort davon ausgeht, sie wären noch steuerpflichtig. Zudem ist der Zeitpunkt ihres Wegzugs auch relevant für die Frage nach einer Erbschaftsteuerpflicht für Sie oder Ihre Erben, auch wenn diese in Kanada leben. Zuletzt begründet ein in Deutschland angemeldeter Wohnsitz auch Ihre Kirchensteuerpflicht.

In den meisten Gemeinden in Deutschland können Sie inzwischen auch online Ihren Wohnsitz abmelden. Gerne beraten wir Sie jedoch weiter zur Meldepflicht in Deutschland und zu den Konsequenzen einer unterbliebenen Abmeldung.

Scales of Justice symbol, legal and law concept
Scales of Justice symbol, legal and law concept

Folgen der versäumten Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland

Bei unserer täglichen Arbeit machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten, die schon längere Zeit im Ausland leben, immer noch in Deutschland gemeldet sind. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie reichen vom puren Versäumnis bis zum Irrglauben, man müsse für Bankkonten oder Wohneigentum in Deutschland gemeldet sein. Viele Mandanten stellen sich die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn sie noch in Deutschland gemeldet sind. Tatsächlich sind diese vielfältig und sind der Mehrheit der Betroffenen nicht bewusst. Nachfolgend wollen wir die wohl wichtigsten Auswirkungen beleuchten.

Die Meldepflicht in Deutschland ist den meisten Betroffenen gut bekannt – genau so wichtig ist es jedoch, seinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, wenn man dauerhaft ins Ausland verzieht.

Zunächst handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 54 i.V.m § 17 Abs.2 Nr.2 BMG, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden kann. Des Weiteren hängt die Zuständigkeit bei der Beantragung eines neuen Reisepasses von dem jeweiligen Meldeort ab. Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, ist die an Ihrem Meldeort gelegene Passbehörde in Deutschland für Ihren Reisepassantrag zuständig. Erst nach der Abmeldung des Wohnsitzes ist die Auslandsvertretung zuständig. Zwar ist es im Ausnahmefall möglich, dass die Konsulate und Botschaften einen Reisepassantrag entgegen nehmen, obwohl Sie noch nicht abgemeldet sind, dies ist jedoch mit deutlich höheren Gebühren und Verzögerungen verbunden – und rechtlich falsch.

Zudem ist es besonders wichtig zu wissen, dass gerichtliche Schreiben und behördliche Dokumente an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt werden können und hierdurch gegebenenfalls Fristen zu laufen beginnen, obwohl Sie keine tatsächliche Kenntnis von dem Inhalt erlangen. Die Zustellung gilt bereits als dann bewirkt, wenn die Dokumente an Ihrer Meldeadresse eintreffen. Wenn Sie also keine regelmäßige Nachprüfung Ihrer Post am Meldeort vornehmen, kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Weiterhin löst ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland die rechtliche Vermutung aus, dass Sie sich dort auch regelmäßig aufhalten. Dies kann dazu führen, dass das Finanzamt an ihrem Meldeort davon ausgeht, sie wären noch steuerpflichtig. Zudem ist der Zeitpunkt ihres Wegzugs auch relevant für die Frage nach einer Erbschaftsteuerpflicht für Sie oder Ihre Erben, auch wenn diese in Kanada leben. Zuletzt begründet ein in Deutschland angemeldeter Wohnsitz auch Ihre Kirchensteuerpflicht.

In den meisten Gemeinden in Deutschland können Sie inzwischen auch online Ihren Wohnsitz abmelden. Gerne beraten wir Sie jedoch weiter zur Meldepflicht in Deutschland und zu den Konsequenzen einer unterbliebenen Abmeldung.

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