Bereits seit einigen Jahren wird über die Veränderung der Anforderungen an die Einreise nach Europa und in den Schengenraum für Nicht-EU-Bürger diskutiert. Inzwischen hat die Europäische Kommission die Einführung des sog. EES und ETIAS beschlossen.
Derzeit können kanadische Staatsbürger für bis zu 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum ohne Visum in die EU einreisen. Hierfür sind keine weiteren, bürokratischen Schritte oder Vorbereitungen erforderlich. Der Reisepass wird an der ersten EU-Grenze gestempelt und dient so als Nachweis darüber, wann die Person einreiste und wann die 90-Tages-Frist zu laufen beginnt.
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (kurz: EES) stellt ein elektronisches Erfassungssystem an den EU-Außengrenzen dar. Alle Nicht-EU-Bürger, welche in den Schengenraum ein- oder aus diesem herausreisen, werden an den Grenzen elektronisch erfasst. Es werden auch Einreiseablehnungen erfasst. Erfasst werden alle Nicht-EU-Bürger sowie die Staatsbürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und Schwedens, unabhängig davon, ob sie für die Einreise in den Schengenraum ein Visum benötigen. Die Erfassung muss bei allen „Kurzreisen“, das heißt Reisen von bis zu 90 Tagen in einem 180-Tageszeitraum, erfolgen. In den meisten EU-Ländern wird das EES den Einreisestempel ersetzen (anders: Zypern und Island).
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (kurz: EES) stellt ein elektronisches Erfassungssystem an den EU-Außengrenzen dar. Alle Nicht-EU-Bürger, welche in den Schengenraum ein- oder aus diesem herausreisen, werden an den Grenzen elektronisch erfasst. Es werden auch Einreiseablehnungen erfasst. Erfasst werden alle Nicht-EU-Bürger sowie die Staatsbürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und Schwedens, unabhängig davon, ob sie für die Einreise in den Schengenraum ein Visum benötigen. Die Erfassung muss bei allen „Kurzreisen“, das heißt Reisen von bis zu 90 Tagen in einem 180-Tageszeitraum, erfolgen. In den meisten EU-Ländern wird das EES den Einreisestempel ersetzen (anders: Zypern und Island).
Das ETIAS ist nur für Staatsbürger verfügbar, welche keine Unionsbürger sind und derzeit visumsfrei in den Schengenraum reisen können. Das ETIAS muss vor der Einreise beantragt werden. Für das ETIAS werden keine biometrischen Daten wie beispielsweise Fingerabdrücke benötigt.
Das EES gilt für alle Nicht-EU-Bürger, egal ob sie visumfrei oder nur mit Visum in den Schengenraum einreisen können. Sie werden alle elektronisch an der EU-Außengrenze erfasst – auch dann, wenn sie ein ETIAS haben. Bei dem EES werden auch biometrische Daten und die Reisedokumentendaten erfasst. Die Erfassung im EES erfolgt an der Grenze und muss nicht von dem Reisenden vorbereitet werden.
Das EES soll bereits im Oktober 2025 eingeführt werden. Die Einführung des ETIAS ist für das letzte Quartal 2026 vorgesehen. Derzeit können noch keine Anträge zum ETIAS bearbeitet werden.


Erwartete Veränderungen für Reisen in die EU im Jahr 2025
Bereits seit einigen Jahren wird über die Veränderung der Anforderungen an die Einreise nach Europa und in den Schengenraum für Nicht-EU-Bürger diskutiert. Inzwischen hat die Europäische Kommission die Einführung des sog. EES und ETIAS beschlossen.
Derzeit können kanadische Staatsbürger für bis zu 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum ohne Visum in die EU einreisen. Hierfür sind keine weiteren, bürokratischen Schritte oder Vorbereitungen erforderlich. Der Reisepass wird an der ersten EU-Grenze gestempelt und dient so als Nachweis darüber, wann die Person einreiste und wann die 90-Tages-Frist zu laufen beginnt.
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (kurz: EES) stellt ein elektronisches Erfassungssystem an den EU-Außengrenzen dar. Alle Nicht-EU-Bürger, welche in den Schengenraum ein- oder aus diesem herausreisen, werden an den Grenzen elektronisch erfasst. Es werden auch Einreiseablehnungen erfasst. Erfasst werden alle Nicht-EU-Bürger sowie die Staatsbürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und Schwedens, unabhängig davon, ob sie für die Einreise in den Schengenraum ein Visum benötigen. Die Erfassung muss bei allen „Kurzreisen“, das heißt Reisen von bis zu 90 Tagen in einem 180-Tageszeitraum, erfolgen. In den meisten EU-Ländern wird das EES den Einreisestempel ersetzen (anders: Zypern und Island).
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (kurz: EES) stellt ein elektronisches Erfassungssystem an den EU-Außengrenzen dar. Alle Nicht-EU-Bürger, welche in den Schengenraum ein- oder aus diesem herausreisen, werden an den Grenzen elektronisch erfasst. Es werden auch Einreiseablehnungen erfasst. Erfasst werden alle Nicht-EU-Bürger sowie die Staatsbürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und Schwedens, unabhängig davon, ob sie für die Einreise in den Schengenraum ein Visum benötigen. Die Erfassung muss bei allen „Kurzreisen“, das heißt Reisen von bis zu 90 Tagen in einem 180-Tageszeitraum, erfolgen. In den meisten EU-Ländern wird das EES den Einreisestempel ersetzen (anders: Zypern und Island).
Das ETIAS ist nur für Staatsbürger verfügbar, welche keine Unionsbürger sind und derzeit visumsfrei in den Schengenraum reisen können. Das ETIAS muss vor der Einreise beantragt werden. Für das ETIAS werden keine biometrischen Daten wie beispielsweise Fingerabdrücke benötigt.
Das EES gilt für alle Nicht-EU-Bürger, egal ob sie visumfrei oder nur mit Visum in den Schengenraum einreisen können. Sie werden alle elektronisch an der EU-Außengrenze erfasst – auch dann, wenn sie ein ETIAS haben. Bei dem EES werden auch biometrische Daten und die Reisedokumentendaten erfasst. Die Erfassung im EES erfolgt an der Grenze und muss nicht von dem Reisenden vorbereitet werden.
Das EES soll bereits im Oktober 2025 eingeführt werden. Die Einführung des ETIAS ist für das letzte Quartal 2026 vorgesehen. Derzeit können noch keine Anträge zum ETIAS bearbeitet werden.