Am 3. Oktober feierte Deutschland zum 35. Mal den Tag der Deutschen Einheit. Dieser Feiertag erinnert nicht nur an die staatliche Wiedervereinigung im Jahr 1990, sondern wirft bis heute Fragen nach tatsächlicher Gleichheit auf.
Nachdem 1949 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Osten gegründet wurden, vollzog sich die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990. Neben der politischen Wiedervereinigung des westdeutschen konservativen Wohlfahrtsstaates und dem sozialistischen Sozialstaat der DDR, musste auch das Recht vereinheitlicht werden. Da beide Staaten unterschiedliche Rechtsordnungen entwickelt hatten, schuf man mit dem Einheitsvertrag die Grundlage für ein gemeinsames Rechtssystem und die Gleichung auf weiteren Ebenen.
Das Recht in der BRD
Die größte Herausforderung ab 1949 bestand darin, ein einheitliches und rechtsstaatliches
Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts zu schaffen, nachdem sich in den vier Jahren der alliierten Besatzung die Rechtsordnungen in den einzelnen Zonen unterschiedlich entwickelt hatten. Zum Fundament wurde da Grundgesetz, das die Grundrechte des Einzelnen in den Mittelpunkt stellte.
Zu den wichtigsten Gesetzen jener Zeit zählte das Gleichberechtigungsgesetz von 1957, das Benachteiligung von Frauen im Familienrecht zumindest teilweise beseitigte. Ab den späten 1960ern, brachten die sozialen Reformen unter Bundeskanzler Willy Brandt zahlreiche Neuerungen: mehr Bürgerrechte, mehr Selbstbestimmung und stärkere Gleichstellung der Geschlechter. Dazu gehört u.a. die Abschaffung der Diskriminierung nicht ehelicher Kinder, eine Absenkung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre sowie Änderungen im Scheidungs- und Strafrecht. Auch gesellschaftliche brisante Themen wie Homosexualität und Schwangerschaftsabbruch wurden neu geregelt. Gleichzeitig modernisierte man das Richterrecht und die juristische Ausbildung.
Politik und Gesetz in der DDR
In der DDR war das Rechtssystem von dem in der Verfassung niedergelegten Führungsanspruch der SED geprägt. Eine auf die Unabhängigkeit der Gerichte gestützte Gewaltenteilung existierte nicht.
Die DDR entwickelte im Laufe der Jahre ein eigenes Rechtssystem. Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurden ersetzt. Insbesondere wurden Eigentums-, Patent- und Erbrecht eng begrenzt, das Vertragsrecht war der Planwirtschaft verpflichtet. Wie in allen realsozialistischen Staaten bildete sich in der DDR ein gesellschafts- und fachübergreifendes Arbeitsrecht im Sinne eines Rechts auf Arbeit heraus. Ebenso entstand ein eigenes Strafgesetzbuch, was im Gegensatz zum westdeutschen Strafrecht weiterhin die Todesstrafe vorsah.
Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Seit 1990 wurde im Bereich der sozialen Sicherung weitgehend das westdeutsche Modell auf die neuen Bundesländer übertragen.
Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 und dem Beitritt der ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes kam es zur Wiedervereinigung zweier Gesellschaften und Staaten mit sehr unterschiedlichen Systemen. Der Vertrag regelte im Detail, welches DDR-Recht dauerhaft oder übergangsweise fortgelten konnte. Grundsätzlich trat jedoch das Recht der Bundesrepublik auch im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft.
Darüber hinaus machte der Beitritt umfassende Änderungen notwendig, die mit dem 3. Oktober 1990 in Kraft getreten sind. Dazu zählten beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes, die Rechtsangleichung sowie die Neuordnung von Verwaltung und Öffentlichen Vermögens.
Besonders wichtig ist hierbei Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Es war und bleibt ein zentraler Maßstab für die Vereinigung und die bis heute andauernden gesellschaftlichen und rechtlichen Anpassungen.
Trotz der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens stehen noch immer Herausforderungen an. Die Angleichung ist ein langer Prozess und das Zusammenwachsen bleibt eine fortlaufende Aufgabe.


Deutsche Einheit: Vom geteilten Rechtssystem zum gemeinsamen Grundgesetz
Am 3. Oktober feierte Deutschland zum 35. Mal den Tag der Deutschen Einheit. Dieser Feiertag erinnert nicht nur an die staatliche Wiedervereinigung im Jahr 1990, sondern wirft bis heute Fragen nach tatsächlicher Gleichheit auf.
Nachdem 1949 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Osten gegründet wurden, vollzog sich die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990. Neben der politischen Wiedervereinigung des westdeutschen konservativen Wohlfahrtsstaates und dem sozialistischen Sozialstaat der DDR, musste auch das Recht vereinheitlicht werden. Da beide Staaten unterschiedliche Rechtsordnungen entwickelt hatten, schuf man mit dem Einheitsvertrag die Grundlage für ein gemeinsames Rechtssystem und die Gleichung auf weiteren Ebenen.
Das Recht in der BRD
Die größte Herausforderung ab 1949 bestand darin, ein einheitliches und rechtsstaatliches
Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts zu schaffen, nachdem sich in den vier Jahren der alliierten Besatzung die Rechtsordnungen in den einzelnen Zonen unterschiedlich entwickelt hatten. Zum Fundament wurde da Grundgesetz, das die Grundrechte des Einzelnen in den Mittelpunkt stellte.
Zu den wichtigsten Gesetzen jener Zeit zählte das Gleichberechtigungsgesetz von 1957, das Benachteiligung von Frauen im Familienrecht zumindest teilweise beseitigte. Ab den späten 1960ern, brachten die sozialen Reformen unter Bundeskanzler Willy Brandt zahlreiche Neuerungen: mehr Bürgerrechte, mehr Selbstbestimmung und stärkere Gleichstellung der Geschlechter. Dazu gehört u.a. die Abschaffung der Diskriminierung nicht ehelicher Kinder, eine Absenkung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre sowie Änderungen im Scheidungs- und Strafrecht. Auch gesellschaftliche brisante Themen wie Homosexualität und Schwangerschaftsabbruch wurden neu geregelt. Gleichzeitig modernisierte man das Richterrecht und die juristische Ausbildung.
Politik und Gesetz in der DDR
In der DDR war das Rechtssystem von dem in der Verfassung niedergelegten Führungsanspruch der SED geprägt. Eine auf die Unabhängigkeit der Gerichte gestützte Gewaltenteilung existierte nicht.
Die DDR entwickelte im Laufe der Jahre ein eigenes Rechtssystem. Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurden ersetzt. Insbesondere wurden Eigentums-, Patent- und Erbrecht eng begrenzt, das Vertragsrecht war der Planwirtschaft verpflichtet. Wie in allen realsozialistischen Staaten bildete sich in der DDR ein gesellschafts- und fachübergreifendes Arbeitsrecht im Sinne eines Rechts auf Arbeit heraus. Ebenso entstand ein eigenes Strafgesetzbuch, was im Gegensatz zum westdeutschen Strafrecht weiterhin die Todesstrafe vorsah.
Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Seit 1990 wurde im Bereich der sozialen Sicherung weitgehend das westdeutsche Modell auf die neuen Bundesländer übertragen.
Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 und dem Beitritt der ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes kam es zur Wiedervereinigung zweier Gesellschaften und Staaten mit sehr unterschiedlichen Systemen. Der Vertrag regelte im Detail, welches DDR-Recht dauerhaft oder übergangsweise fortgelten konnte. Grundsätzlich trat jedoch das Recht der Bundesrepublik auch im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft.
Darüber hinaus machte der Beitritt umfassende Änderungen notwendig, die mit dem 3. Oktober 1990 in Kraft getreten sind. Dazu zählten beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes, die Rechtsangleichung sowie die Neuordnung von Verwaltung und Öffentlichen Vermögens.
Besonders wichtig ist hierbei Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Es war und bleibt ein zentraler Maßstab für die Vereinigung und die bis heute andauernden gesellschaftlichen und rechtlichen Anpassungen.
Trotz der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens stehen noch immer Herausforderungen an. Die Angleichung ist ein langer Prozess und das Zusammenwachsen bleibt eine fortlaufende Aufgabe.